Bestimmungen und Auflagen: (gültig sind nur die Bestimmungen und Auflagen auf der jeweilig ausgegebenen, gültigen Jahreskarte/Tageskarte)

 

 1.  Der Fischereierlaubnisschein für unsere Vereinsweiher hat nur Gültigkeit in Verbindung mit         dem Mitgliederausweis des Fischereivereins Irlbach-Straßkirchen e.V., der gültigen 

      Beitragsmarke und dem staatlichen Fischereiausweis.

 

 2.  Es darf mit zwei Handangeln nur vom Ufer aus gefischt werden.

      -Schonzeit Hecht + Zander: 15.02. -30.04 (einschließlich)

    

 3.  Das Angeln bzw. Anfüttern ( und andere zum Angeln gehörende Tätigkeiten) sind nur noch 

     vom Ufer aus gestattet.

     

 4.  Fangbeschränkung:

      -Raubfische ( Hecht, Zander ) täglich 1 Stück

      -Friedfische ( Karpfen, Schlei, Weißfische ) täglich 3 Stück

 

 5.  Mindestmaße:

      Karpfen             35 cm                     Schleie                           30 cm

      Hecht                60 cm                     Zander                           50 cm

      Im übrigen gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten für Niederbayern.

 

 6.  Blinkern und Ziehen ist nur in den Wallersdorfer Weihern erlaubt.

 

 7.  Sollten Plastikbojen in den Weihern schwimmen, ist das Fischen so lange untersagt, bis diese

      wieder entfernt werden. Dies ist eine gesetzliche Maßnahme zwecks Fischbesatzes.

 

 8.  Schwarzmeergrundeln dürfen nicht als Köderfische verwendet und auch nicht in das Gewässer eingebracht werden.

 

 9.  Das Fischen mit lebendem Köderfisch ist verboten.

 

10. Jeder Erlaubnisscheininhaber ist verpflichtet, untermaßige Fische in jedem Fall unverzüglich        ins Wasser zurücksetzen.

 

11. Beim Angeln sind Kescher, Maßband und Lösezange mitzuführen.

 

12. Nach dem Fang eines maßigen Fisches ist dieser sofort in die Fangliste einzutragen. Dieses          ist auf Verlangen eines Fischereiaufsehers vorzuzeigen und bei der nächstjährigen                      Kartenausgabe wieder abzugeben.

 

13. Auf die Reinhaltung des Gewässers und der umgebenden Grünflächen ist Sorge zu tragen.

     

14. Die Nichtbeachtung der Bedingungen oder sonstiger Missbrauch des Erlaubnisscheines hat        den Entzug bzw. bei Mitgliedern auch den eventuellen Vereinsausschluss zur Folge. Eine

     Rückerstattung der Gebühr oder des Vereinsbeitrages entfällt.

Wallersdorf Weiher 1

Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell), um den Cookie-Richtlinien von Google Maps zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Google Maps Datenschutzerklärung.

Wallerdorf Weiher 2

Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell), um den Cookie-Richtlinien von Google Maps zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Google Maps Datenschutzerklärung.

Schambach Weihern

Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell), um den Cookie-Richtlinien von Google Maps zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Google Maps Datenschutzerklärung.