Ab 01.01.2024 gilt das Niederbayerische Fischereigesetz: Verlängerte Hecht+Zander Schonzeit !!!!!

Ab 01.01.2024 gilt das Niederbayerische Fischereigesetz: Verlängerte Hecht+Zander Schonzeit !!!!!

Bestimmungen und Auflagen: (gültig sind nur die Bestimmungen und Auflagen auf der jeweilig ausgegebenen, gültigen Jahreskarte/Tageskarte)

 

1. Gefischt werden darf nur mit 2 Handangeln.

Es darf mit einer Raubfischrute und einer Friedfischrute oder mit zwei Friedfischruten gefischt werden.

Die Angeln dürfen mit max. einer Anbissstelle bestückt werden.

 

2. Wichtig:

Die Benutzung von Booten (Ruder-bzw Elektorantrieb) ist nur Vereinsmitgliedern mit Jahreskarte erlaubt. 

Erlaubt ist:   - übersetzen auf Inseln, Bschlacht usw. 

                - Anfüttern und Abspannen (es muss auf andere Angler geachtet werden) 

Nicht erlaubt ist das Angeln vom Boot    

Für Gastangler ist die Benutzung eines Boots nicht erlaubt 

 

3. Es ist eine Fangliste zu führen. Die gefangenen Fische sind nach deren Fang einzutragen. Die Fangliste ist den Fischereikontrollorgangen jederzeit vorzuzeigen und am Jahresende beim Fischereiverein abzugeben. (bei Tageskarten nach Ende des Angeltages beim Postkasten an der Fischerhütte einwerfen). 

 

4. Gefange Fische dürfen weder verkauft noch vertauscht oder in ein anderes Gewässer umgesetzt werden. Der Fischereischeininhaber hat seinen Sport so auzuüben, dass er nicht mehr Fische fängt, als er und seine Familie im eigenen Haushalt verbrauchen können.

 

 

6. Eisangeln ist verboten.

 

Wichtig: nach neuer Regelung des bay. Fischereigesetzes dürfen in unserer Donaustrecke folgende Fische, die auch im Artenschutzprogramm stehen, aus Bestandsgründen, schonend zurückgesetzt werden:  Huchen, Quappe/Rutte, Barbe, Nase 

 

Fangbeschränkungen:

- der tägliche Fang ist auf 1 Edelfisch beschränkt (Hecht oder Zander, Huchen)

-sonstige Fische max. 10 Stück (davon max 2 Karpfen oder 3 Barben)

 

Schonzeiten und Schonmaße:

 

- Schonzeit Hecht + Zander: 15.2. bis 31.05(einschließlich). Schonmaß Hecht+Zander: 60 cm

- ansonsten gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße des bayerischen Fischereigesetzes.